§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Distec GmbH und dem jeweiligen Kunden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Firma DisTec GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma DisTec GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Der Kunde kann per Fax, Brief, Email oder Telefon eine Bestellung der Ware vornehmen. Die Angebote sind freibleibend. Der Vertragsschluss kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers an den Kunden zustande. Der Besteller hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Fertigungszeichnung zu Schanksäulen, diese auf Richtigkeit zu prüfen. Schweigt der Kunde auf die Auftragsbestätigung kommt ein wirksamer Vertrag zustande, es sei denn, das Auftragsschreiben weicht erheblich von der Bestellung des Kunden ab. Dann stellt die Auftragsbestätigung ein neues Angebot dar.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise ab Werk (Werk/Lager: 73431 Aalen) in Euro jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Abwicklung des Vertrages
- Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung der Firma DisTec GmbH. Die Versandkosten richten sich nach der Größe und dem Gewicht der Ware.
- Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung der Rechnung bei einem Rechnungsbetrag von weniger als 50,00 € sofort fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Rechnungen über 50,00 € sind innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
- Bei Erstkunden ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens nach Erhalt der Auftragsbestätigung sofort fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung wird mit der Auftragsbearbeitung begonnen.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Firma DisTec GmbH nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung nicht statthaft.
- Die Firma DisTec GmbH behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so muss die Firma DisTec GmbH die versprochene Leistung nicht erbringen. Die Firma DisTec GmbH verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
- Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Die Firma DisTec GmbH weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
- Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und das Geschäft ein Handelsgeschäft darstellt.
Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn die Lieferung oder Teillieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zum Versand/Transport gebracht oder abgeholt ist. Die Firma DisTec GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
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Für die vereinbarte Lieferzeit ist die Auftragsbestätigung sowie ggf. der Eingang vereinbarter Anzahlungen maßgebend.
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Die Lieferung erfolgt durch Postdienste oder Speditionen. Mit der Übergabe der Ware an einen Paketdienst oder Spediteur geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Kunden über. Für Versicherung sorgt die Firma DisTec GmbH nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Für Transportschäden durch Fremdfirmen wird nicht gehaftet. Der Kunde ist verpflichtet, sofort bei Anlieferung im Beisein des Frachtführers auf Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen. Sollten Mängel vorhanden sein, sind diese vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen und uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
- Für Mängel der Waren haftet die Firma DisTec GmbH grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
- Offensichtliche Mängel müssen von dem Kunden unverzüglich schriftlich bei der Firma DisTec GmbH gemeldet werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung gemeldet werden. Unterbleibt eine Mängelanzeige gilt der Mangel als genehmigt.
- Der Kunde hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen die Firma DisTec GmbH ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bleiben unberührt. Die Firma DisTec GmbH kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der Firma DisTec GmbHs, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
- Im Rahmen der Gewährleistung auf Fremdwaren hat der Kunde die Lieferfrist der Zulieferer zu akzeptieren.
- Liefert die Firma DisTec GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
- Die Firma DisTec GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Firma DisTec GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Warenbeschreibungen der Firma DisTec GmbH erfolgen nach bestem Wissen der Firma DisTec GmbH. Für Schäden, die infolge einer falschen Warenbeschreibung der Firma DisTec GmbHs entstehen, haftet er nicht. Dies gilt nicht für den Fall, dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
- Die Firma DisTec GmbH haftet nicht für Warenbeschreibungen zu den vertragsgegenständlichen Produkten, die nicht von ihm selbst veröffentlicht wurden. Insbesondere distanziert er sich von Artikelbeschreibungen anderer Personen oder Vereinigungen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die Firma DisTec GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma DisTec GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Firma DisTec GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
- Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der Firma DisTec GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der Firma DisTec GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma DisTec GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Firma DisTec GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann die Firma DisTec GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für die Firma DisTec GmbH vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Firma DisTec GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma DisTec GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Firma DisTec GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma DisTec GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die Firma DisTec GmbH.
- Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller die Firma DisTec unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der Firma DisTec GmbH hinzuweisen.
- Die Firma DisTec GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 50 % übersteigt.
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma DisTec GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss der Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten zu, soweit diese im Rahmen der Geschäftsabwicklung von der Firma DisTec GmbH erhoben und zu Dokumentations- und Sicherungszwecken archiviert werden müssen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Firma DisTec GmbH (Freising).
- Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Firma DisTec GmbH zuständig ist. Die Firma DisTec GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
- Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
- Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht.
- Dir Firma DisTec GmbH weist darauf hin, dass alle auf ihren Programmen veröffentlichten Fotos, Grafiken und Texte nicht ohne ihre schriftliche Erlaubnis kopiert, vervielfältigt und veröffentlicht (z.B. Internet) werden dürfen. Sollte die Firma DisTec GmbH feststellen, dass Daten aus ihrem Programm veröffentlicht werden, behält sie sich eine strafrechtliche Verfolgung und/oder Schadensersatzklage vor.
Distec GmbH
Adlerstrasse 10
85354 Freising
Tel: 08161 41453
Fax: 08161 41451
www.distec-gmbh.de
info@distec-gmbh.de
Geschäftsführerin: Luise Eidel
HRB 144948
Amtsgericht München
Steuer-Nr. 132/124/50256
UST-IDNr. DE 225798533
Bankverbindung:
Sparkasse Freising
BLZ 700 510 03
KontoNr. 14589485